Regelung für Zuschüsse E-Produkte

Wenn habe ich Anspruch auf Steuerabzug?

Wie viel Abzug bekomme ich?

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Wie bekomme ich ein Steuerabzug?

Ökoprämie und Steuerabzug

Lokale Gebietskörperschaften und Ankauf von umweltfreundlichen Fahrzeuge

Zusätzlicher Vorteil !! Der Ökoscheck

 

Wenn habe ich Anspruch auf Steuerabzug ?

  • Sie sind ein natürlicher Person (nicht anwendbar für Gesellschafte oder juristische Personen)
  • Ihre Steuererklärung wird in Belgien eingereicht
  • Sie möchten ein elektrisches Fahrzeug kaufen, d.h. ein Elektroroller, ein dreirädriches Fahrzeug, ein vierrädriches Fahrzeug, ein PKW, ein Fahrzeug für Doppelnutzung oder ein Kleinbus
  • Das Fahrzeug ist neu : es wird neu bei der KZS (Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle) eingetragen und dies ist noch nicht eher geschehen (noch in Belgien, noch im Ausland) als den Daten die auf der Rechnung erwähnt ist.

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Wieviel Abzug bekomme ich ?

Sie kaufen ein Elektroroller, ein drie- oder vierrädriches Fahrzeug das nur von einem elektrischen Motor angetrieben wird und mit dem wenigstens 2 Personen transportiert werden können.  Damit Sie das Fahrzeug lenken dürfen, brauchen Sie den belgischen, europäischen oder ausländischen Führerschein (Kategorie A und B).

  • Sie genießen ein Rabatt von 15 % auf den Ankaufswert
  • Fürs Steuerjahr 2011 (Einkommen 2010) beträgt den Abzug maximal 4 540 euro (im Fall eines vierrädriches Fahrzeug) oder bis zu 2770 Euro (im Fall eines dreirädriches Fahrzeug oder Elektroroller)

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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Sie investieren in ein Ladestation für Elektrofahrzeuge an die Außenseite ihrer Wohnung.

  • Sie genießen ein Steuerabzug von 40 % auf ihre Investierung.  Dieser Abzug kann maximal bis 250 Euro betragen fürs Steuerjahr 2011 (Einkommen 2010).  Quelle : www.mobielvlaanderen.be

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Wie bekomme ich ein Steuerabzug?

Sie tragen die genaue Summe in das dazu vorgesehene Fach auf ihre Steuererklärung ein.

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Ökoprämie und Steuerabzug

 Bei der Ankauf des Fahrzeuges habe ich von der Wallonische Region schon eine Ökoprämie bekommen. Habe ich denn noch Recht auf Steuerabzug ?

Ja.  Die beiden Prämien haben nichts miteinander zu tun.  Mehr Info hierzu können Sie  der Website www.vlaanderen.be entnehmen. Dort finden Sie alle Details im Bezug auf den Steuerabzug beim Kauf  von einem Elektroroller.

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Lokale Gebietskörperschaften und Ankauf von umweltfreundlichen Fahrzeuge

Bei Ankauf ökologischer Fahrzeuge können lokale Gebietskörper-schaften, unter bestimmten Umständen, eine Subvention von 30 % bekommen, wie im Zusammenarbeitsabkommen vorgesehen wird.  Genauere Info können Sie der Website www.mobielvlaanderen.be  entnehmen.

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Zusätzlicher Vorteil !! Der Ökoscheck

Beim Kauf von einem Elektroroller akzeptieren wir Ökoschecks ! So können Sie einen weiteren Betrag von maximal  250 Euro von ihren Elektroroller abziehen.  Dies bringt uns zur folgenden Berechnung :

            Kauf : 2799 € - 15 % Steuerabzug = 2379,15 €
            Betrag von 2379,15 € - 250 € Ökoschecks = 2129,15 €
            Ihr Vorteil : 669,85 €

Diese Berechnung ist ein Beweis dafür, dass ein Elektroroller zu fahren sich lohnt : weniger CO2 Emission, weniger Stau, Sie tragen zum Umweltschutz bei und es hilft uns ebenfalls dabei eine erreichbare Standard in 2013 zu realisieren.

Quelle : www.agentschapondernemen.be

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